Sie können entweder einen abweichenden Rechnungsempfänger oder einen unterschiedlichen Behandlungsort angeben. Die Einstellungen können aber nicht miteinander kombiniert werden. Wir sehen hierfür allerdings auch keinen Bedarf.
Die Leichenschau ist kein Bedarfsfall, da die Rechnung hier an die Angehörigen der bzw. des Verstorbenen gehen muss.