Wie rechne ich einen Hausbesuch in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) ab?
Für die Abrechnung der Behandlung eines Häftlings gelten besondere Regelungen. Normalerweise stellen Sie eine Privatrechnung an die Medizinische Abteilung der betreffenden JVA. Fragen Sie im Zweifelsfall dort nach.
Bei der Abrechnung dürfen Sie keine höheren Steigerungssätze verwenden!
· Erstellen Sie eine neue Rechnung im Bereich „GOÄ / Privatabrechnung“
· Verwenden Sie die Vorlage „Ärztlicher Notdienst Hausbesuch“
· Bei der Abrechnung wählen Sie das Set „Hausbesuch JVA“
· Wählen Sie alle Ziffern, die Sie abrechnen möchten. Erhöhen Sie die Steigerungssätze nicht!
· Fügen Sie ggf. Ziffern hinzu. Setzen Sie die Steigerungssätze auf 1,0.