1. Wählen Sie „Neue Rechnung“ und die Vorlage „Privatpraxis“. Entscheiden Sie, ob Sie MwSt. abrechnen müssen. Ästhetische Behandlungen sind MwSt.-pflichtig, aber möglicherweise fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 2 UstG., dann wählen Sie ohne MwSt. (2) und den dazugehörigen MwSt.-Text (3).
2. Bearbeiten Sie die Patienten- und Behandlungsdaten wie üblich.
3. Auf der Seite „Abrechnungsinformationen“ wählen Sie das Set „Botox-Behandlung“ (4). Unser Tipp: Sie können sich das Set als eigenes Set kopieren und z.B. verschiedene Sets für verschiedenen Behandlungen (z.B. „Botox Lippen“, „Botox Krähenfüße“, „Botox Stirn“ …) speichern.
4. Wählen Sie die gewünschten Ziffern und tragen Sie die Anzahl der verbrauchten Einheiten Botulinumtoxin sowie den Pries pro Einheit inkl. MwSt. ein (5)
5. Sie können - wenn Sie einen Honorarvertrag abgeschlossen haben - die Steigerungsfaktoren der Behandlungsziffern entsprechend steigern, um eine angemessene Vergütung zu erzielen (6). In den GOÄ-Rechnungseinstellungen müssen Sie dazu „Benutzerdefinierter Steigerungsfaktor“ aktivieren (7). Achtung! Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit der/dem Patient:in einen entsprechenden Honorarvertrag abgeschlossen haben!