Hier gibt es eine Regelung in §32 im Rettungsdienstgesetz:
§ 32 RDG – Erhebung, Veränderung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten
Hier ist zu lesen:
(1) Personenbezogene Daten dürfen erhoben, verändert, gespeichert und genutzt werden, sowie dies erforderlich ist
1. zur Durchführung von Notfallrettung oder Krankentransport, einschließlich der anschließenden Versorgung des Patienten,
2. zum Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung des Einsatzauftrages,
3. zur verwaltungsmäßigen Abwicklung des Einsatzauftrages, insbesondere der Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Für alle anderen Patienten wird eine Einwilligung zur Datenweitergabe dringend empfohlen!